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Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Die Belehrung findet nur in deutscher Sprache statt. Von amtlicher Seite wird kein Dolmetscher bereitgestellt. Die Gebühr beträgt 14,00 Euro (nur Barzahlung vor Ort möglich). Wenn Sie ein Gesundheitszeugnis (Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz) bereits besitzen, bitten wir um eine telefonische Meldung unter 09621/39-7600.

Beginn: 10.12.2024, 10:00 Uhr

Ende: 10.12.2024, 11:00 Uhr

Ort: Gesundheitsamt Amberg, Adalbert-Stifter-Straße 18, 92224 Amberg

Anmeldeschluss: 08.12.2024

Anzahl der Plätze: 12

Es ist keine Anmeldung mehr möglich.
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Kontakt

Landratsamt Amberg-Sulzbach
Hygiene und Umweltmedizin
Adalbert-Stifter-Straße 18
92224 Amberg

Postanschrift:
Schloßgraben 3
92224 Amberg

Telefon: 09621/39-7620
Fax: 09621/37605-367
E-Mail an gesundheitsaufseher@amberg-sulzbach.de E-Mail
Internet: www.amberg-sulzbach.de/gesundheitsamt/